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Gastronomie, Kultur und Freizeit

Damit Sie wissen, was Sie in Restaurants, Bars und anderen Einrichtungen erwartet, haben wir schriftliche Maßnahmen und Verhaltensregeln für Sie.

Regeln in restaurants, bars und sonstigen gastronomiebetrieben

Öffentliche Gastronomiebetriebe (Restaurants, Wirtshäuser, Cafés u.ä.) können Getränke und Speisen nur im Außenbereich ausgeben (z.B. auf der Terrasse) oder diese dem Gast mit Nachhause zu geben (take away). Die Öffnungszeiten der öffentlichen Gastronomiebetriebe bleiben nach gegenwärtigen Regeln eingeschränkt – d.h. bis 22:00 Uhr. Einzuhalten ist die regel von 10 m² fläche pro person und ein abstand von 2 metern zu fremdpersonen, eine desinfizierung beim betreten des gastronomiebetriebs und ein mundschutz (nase und mund abdeckend). Die mundschutzpflicht gilt für die angestellten, wie auch auf all jene, die kundenkontakt haben.

Regeln in theatern, kinos, museen und anderen kulturinstitutionen

Kirchen, ZOOs, Museen und botanische Gärten, Bibliotheken mit der Auflage, dass auf eine Person 15 Quadratmeter entfallen müssen— mit obligatorischem negativen Testergebnis, Schwimmbäder werden wieder geöffnet für höchstens 6 Personen — mit negativem Testergebnis,

Sport und kultur — regeln bei grossveranstaltungen

Das Amt für öffentliches Gesundheitswesen (Úrad verejného zdravotníctva) verordnete ein Verbot des Veranstaltens und Organisierens öffentlicher Veranstaltungen mit Kultur-, Sport- und Gesellschaftscharakter oder Veranstaltungen sonstiger Art.  Das Verbot bezieht sich auf sämtliche Großveranstaltungen (mit Ausnahme von Hochzeiten, Taufen und Begräbnissen, wobei hier die Einschränkung von einer (1) Person pro 15 Quadratmetern im Innenbereich gilt und im Außenbereich werden 2 Meter Abstand zu halten sein, wobei die Teilnehmerzahl selbst unbeschränkt bleibt.

Eine Ausnahme gibt auch für Spiele der Profi-Ligen (Fußball, Eishockey, Volleyball, Basketball und Handball – 1. Liga), die jedoch nicht vor Zuschauern gespielt werden. Die Spieler selbst müssen sich regelmäßig einem COVID-19-Test zu unterziehen.

Eine Ausnahme gilt ebenfalls für Versammlungen, die von Gesetzes wegen abgehalten werden (Stadt- und Gemeindevertretungen, Parlamentssitzungen, Gerichte) unter Einhaltung der auferlegten epidemiologischen Maßnahmen.

Regeln beim einkaufen

Ab Montag dem 19.4. geöffnet werden sämtliche Geschäfte und Dienstleister mit der Auflage, dass auf eine Person 15 Quadratmeter entfallen müssen— mit obligatorischem negativen Testergebnis. In Geschäften und sonstigen Betriebstätten ist die Auflage von 15 m² pro Person einzuhalten, wie auch eine Desinfizierung beim betreten und der Mundschutzpflicht. Die Mundschutzpflicht gilt für die Mitarbeiter und all jene, die kundenkontakt haben. In Einkaufszentren wird die Möglichkeit erwogen die Körpertemperatur beim Eingang zu messen. Lebensmittelgeschäfte und Drogerien werden für Senioren vorbehaltene Öffnungszeiten haben und zwar von 9:00 bis 11:00 Uhr. Diese werden natürlich auch außerhalb dieser Zeiten einkaufen können, wobei jedoch die Nutzung der vorbehaltenen Öffnungszeiten empfohlen wird. Ab dem 21. Dezember gilt in der Slowakei eine teilweise Sperrung für 3 Wochen – alle Betreibstätten sind geschlossen, mit Ausnahme derjenigen, die Grundbedürfnisse befriedigen (Lebensmittelgeschäfte, Drogerien usw.).

Regeln bei Stadtbesichtigungen

Bei einer Stadtbesichtigung sind höchstens 6 teilnehmer zulässig und es gilt die mundschutzpflicht – und das sowohl für die besichtigungsteilsnehmer, wie auch für den fremdenführer. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Touren in verschiedenen Sprachen oder besuchen Sie unsere regulären Stadtrundfahrten.