Staatliche Werbung
Vergabe öffentlicher Mittel für Mediendienste und staatliche Werbung
Die regionale Tourismusorganisation Bratislava Tourist Board ist als öffentliche Einrichtung im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1083 sowie dem Gesetz Nr. 264/2022 Slg. über Mediendienste verpflichtet, gemäß § 103a Abs. 4 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 264/2022 Slg. über Mediendienste im Voraus Informationen über die Absicht zu veröffentlichen, staatliche Werbung zu bestellen oder zu vergeben. Dies umfasst transparente, objektive, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl des Mediendienstes oder der Online-Plattform, auf der die staatliche Werbung veröffentlicht wird, sowie für die Auswahl des Anbieters des Mediendienstes oder der Online-Plattform.
Aktuelle Absichten zur Bestellung oder Vergabe staatlicher Werbung
Die regionale Tourismusorganisation hat derzeit keine Absicht, staatliche Werbung zu bestellen oder zu vergeben.
Frühere Absichten zur Bestellung oder Vergabe staatlicher Werbung